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Auskunftsklage über die persönlichen Verhältnisse der Kinder
#6
Ach, man sollte das dann auch kackfrech so vorbringen. Bei der nächsten Terminvergabe mal so Sätze, am besten protokolliert fallen lassen, wie: "Sicher, dass das auch wirklich geht...Keine anderen Verpflichtungen?...bla bla bla.".

Über 1686 BGB geht jedenfalls wenig. Wir haben das hier vor nicht allzu langer Zeit schon einmal diskutiert. Kannst du ja mal suchen.

Umgangsrelevante- oder erhebliche Informationen sind aber durchaus die Bringschuld der, in diesem Fall, Mutter.
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RE: Auskunftsklage über die persönlichen Verhältnisse der Kinder - von iglu - 23-06-2013, 20:03

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