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Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren
#2
Ok, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Lt. Auskunftsbogen muss ich nur übers Vermögen Angaben machen, wenn der Mind. KU nicht gezahlt werden kann....
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RE: Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren - von Nobody - 21-06-2013, 19:47

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