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OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell
#24
(18-06-2013, 18:39)Ibykus schrieb: Was spricht dagegen, dass sich die Eltern, die doch das Wechselmodell einvernehmlich wollten, auch über die finanziellen Regelungen und Absprachen, wenn diese erforderlich werden, einigen?

Die Eltern haben sich doch über die Verteilung der finanziellen Lasten geeinigt. Im Urteil wird beschrieben, was der Vater zahlt und was die Mutter zahlt, dass sich sich darauf verständigt haben. Nur wollte anschliessend die Mutter den Barunterhalt obendrauf.

Und wie bitteschön soll diese Aufteilung festgelegt werden? Das OLG vernichtet "ganz rechtmässig" jede notarielle Vereinbarung, gleichzeitig interessiert es sich nicht für nicht notariell festgelegte Zahlungsaufteilung der Eltern in der Praxis. Notar ist nix, kein Notar ist auch nix.

Der für mich kritische Kernpunkt sind die Behauptungen, aus denen ein Lebensmittelpunkt bei der Mutter hergeleitet wird. Das ist nun plötzlich nicht mehr die Zeit, die das Kind dort verbringt sondern das Gericht führt eine Wertung von Elementen ein. Es führt als Beispiel den Kleiderkauf der Mutter mit dem Kind an, Kleider kauft der Vater nämlich nicht. Dass ein an der Schwelle zur Pubertät stehendes Mädchen vielleicht lieber mit einer Frau Kleider kaufen geht wie mit einem Mann, interessiert nicht. Dinge, die vorwiegend der Vater macht werden dagegen ausgeblendet. Ich glaube nicht, dass der mit seiner Tochter nur im dunklen Keller sitzt.

Nach diesem Muster könnte man jedes Betreuungsmodell weglabern. Nimm irgendein Element, das vorwiegend ein Elternteil mit dem Kind macht und behaupte einfach, das wäre ein wichtiges Zeichen dafür, dass es seinen Lebensmittelpunkt dort hat. Schaffe eigene Definitionen, gehe einen Schritt weit zurück um Solidität vorzuspiegeln und erziele damit eine richtig miese Juristenrabulistik, die in Wirklichkeit maximal unsolide ist. Das ist hier passiert. Mit welcher Begründung ist der Kleiderkauf höherwertig wie mehr längere Reisen, der Vater hat das Kind in den Ferien? Hier endet nämlich ganz plötzlich die richterliche Begründungskette.

Meine Prophezeiung ist, dass wir nach diesem Urteil mehr Verfahren sehen werden, in denen das Wechselmodell zugunsten von barunterhaltskassieren angezweifelt wird, nachdem man die Betreuungsaufteilung selbst nicht mehr so leicht gerichtlich kippen kann. Das Motto: Gemeinsam betreuen, okay - aber bitteschön trotzdem vollen Unterhalt kassieren. Das ist so ziemlich die falscheste Richtung, in die es laufen kann.
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RE: OLG Frankfurt v. 06.03.2013 - 2 UF 394/12 - von blue - 15-06-2013, 16:32
RE: OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell - von p__ - 18-06-2013, 21:14

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