08-04-2009, 16:50
Hehe, sehr gut, gleichgesinnter, so ähnlich hatte ich das schon vermutet 
Sicherlich eine ganz neue Erfahrung für die deutschen Ämter, dass man nicht gleich erstarrt vor Ehrfurcht bei "Aufforderungen Anordnungen schnellstens" zu erledigen
Der Hinweis auf europäische Paragraphen kommt hier im Übrigen alles andere als gut an, schon gar nicht, wenn man einem Richter mit deutschen Paragraphen "befehlen" möchte, dass er sich gefälligst zuallererst um den Unterhaltspflichtigen zu kümmern hat.
Wichtig ist immer beim Ansuchen um Rechtshilfe in einem anderen Land, dass die rechtsstatlichen Standards auch denen des Landes entsprechen.
So kann zum Beispiel der Iran nicht damit rechnen, dass Deutschland ihn bei der Verfolgung einer Frau die ohne Schleier in der Öffentlichkeit gesichtet wurde Rechtshilfe gewähren wird. Und eben genauso ist das mit Unterhaltspflichtigen, die nach x Jahren zigtausende Euros nachbezahlen sollen, weil man sie vorher einfach nicht informiert hat, dass sie Vater sind

Sicherlich eine ganz neue Erfahrung für die deutschen Ämter, dass man nicht gleich erstarrt vor Ehrfurcht bei "Aufforderungen Anordnungen schnellstens" zu erledigen

Der Hinweis auf europäische Paragraphen kommt hier im Übrigen alles andere als gut an, schon gar nicht, wenn man einem Richter mit deutschen Paragraphen "befehlen" möchte, dass er sich gefälligst zuallererst um den Unterhaltspflichtigen zu kümmern hat.
Wichtig ist immer beim Ansuchen um Rechtshilfe in einem anderen Land, dass die rechtsstatlichen Standards auch denen des Landes entsprechen.
So kann zum Beispiel der Iran nicht damit rechnen, dass Deutschland ihn bei der Verfolgung einer Frau die ohne Schleier in der Öffentlichkeit gesichtet wurde Rechtshilfe gewähren wird. Und eben genauso ist das mit Unterhaltspflichtigen, die nach x Jahren zigtausende Euros nachbezahlen sollen, weil man sie vorher einfach nicht informiert hat, dass sie Vater sind
