10-06-2013, 19:51
(10-06-2013, 19:34)Jessy schrieb: @ Ibykus - Das mit der Vollstreckbarkeit musst du mir bitte nochmal erklären, das habe ich nicht kapiert.In Deinem Verfahren besteht ein Umgangsbeschluss (kein Herausgabebeschluss!), der durch ein Ordnungsgeld zwangsweise durchgesetzt werden soll.
Das weitere Prozedere, dass Du hier schilderst, macht eine Vollstreckung mittels Ordnungsgeld eher unwahrscheinlich. Denn die Voraussetzungen dafür liegen nicht vor, wenn die KM nicht über die Vollstreckbarkeit belehrt wurde, sondern durch das JA von dem Beschluss Kenntnis erlangt hatte.
Dumm gelaufen - trotzdem hat sie (die KM) durch ihr Verhalten so ziemlich alles verspielt, was ihr künftig bei Umgangsvereitelungen und -boykotten noch würde helfen können.
Aus meiner Sicht trotz gescheitertem Umgang ein guter Erfolg!