03-06-2013, 20:16
Die Mutter unterliegt mit Volljährigkeit des Kindes der erhöhten Erwerbsobliegenheit und kann sich nicht einfach mit Arbeitslosigkeit herausreden.
Wenn ein unbefristeter Titel besteht muss der durch Klage abgeändert werden, wenn er nicht freiwillig herausgegeben wird. Wenn kein Titel besteht oder bis zur Volljährigkeit befristet war, kannst du die Zahlung einstellen oder einen Betrag zahlen, der die gerechtfertigt erscheint.
Wenn, wie ich lese, bereits ein Rechtsanwalt von dir bemüht wurde und als Ergebnis nur herauskommt, dass du weiter Zahlen sollst, dann empfiehlt sich die Überlegung einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Wenn ein unbefristeter Titel besteht muss der durch Klage abgeändert werden, wenn er nicht freiwillig herausgegeben wird. Wenn kein Titel besteht oder bis zur Volljährigkeit befristet war, kannst du die Zahlung einstellen oder einen Betrag zahlen, der die gerechtfertigt erscheint.
Wenn, wie ich lese, bereits ein Rechtsanwalt von dir bemüht wurde und als Ergebnis nur herauskommt, dass du weiter Zahlen sollst, dann empfiehlt sich die Überlegung einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen.