03-06-2013, 19:49
Sind die zwei minderjährigen Kinder im bestehenden Titel für die Abi-unfähige Tochter berücksichtigt? Wenn nicht, kann zumindest eine Abänderungsklage Erfolg haben.
By the way: Besteht überhaupt ein UH-Titel?
Ist die Bar-UH Pflicht der KM aktuell berücksichtigt?
Wird das Kindergeld auf den Bedarf der Volljährigen angerechnet?
Grundsätzlich mal trifft die berechtigte Tochter die Obliegenheit, ihre (Schul-)Ausbildung zielstrebig zu verfolgen, ansonsten gilt sie nicht als bedürftig. Ob also ein dritter Abituranlauf gerechtfertigt ist, kann und wird vermutlich nur ein Richter entscheiden. Kommt vermutlich nicht unwesentlich darauf an, ob die Tochter eine so schwere Krankheit und trotzdem noch vernünftige Abitur-Chancen nachweisen kann, dass dieses "Nicht können, aber weiter wollen" gerechtigt ist, oder ob sie sich nur auf ihrer faulen Haut (und deinem Geld) ausruht...
By the way: Besteht überhaupt ein UH-Titel?
Ist die Bar-UH Pflicht der KM aktuell berücksichtigt?
Wird das Kindergeld auf den Bedarf der Volljährigen angerechnet?
Grundsätzlich mal trifft die berechtigte Tochter die Obliegenheit, ihre (Schul-)Ausbildung zielstrebig zu verfolgen, ansonsten gilt sie nicht als bedürftig. Ob also ein dritter Abituranlauf gerechtfertigt ist, kann und wird vermutlich nur ein Richter entscheiden. Kommt vermutlich nicht unwesentlich darauf an, ob die Tochter eine so schwere Krankheit und trotzdem noch vernünftige Abitur-Chancen nachweisen kann, dass dieses "Nicht können, aber weiter wollen" gerechtigt ist, oder ob sie sich nur auf ihrer faulen Haut (und deinem Geld) ausruht...