03-06-2013, 13:10
Das mit dem Kinderfreibetrag kommt immer wieder im Forum, auch in der Öffentlichkeit versteht das kein Mensch. Massgeblich für den Kindesunterhalt ist aber das sächliche Existenzminimum nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Der ist viel niedriger.
Es kommt also drauf an, zu welchen Anteilen sich ein neuer Kinderfreibetrag zusammensetzt. Wenn sich dieses sächlioche Existenzminimum nicht erhöht, erhöht sich auch der Unterhalt nicht, obwohl andere Anteile des Kinderfreibetrages höher werden. Oder das Gegenteil passiert.
Es kommt also drauf an, zu welchen Anteilen sich ein neuer Kinderfreibetrag zusammensetzt. Wenn sich dieses sächlioche Existenzminimum nicht erhöht, erhöht sich auch der Unterhalt nicht, obwohl andere Anteile des Kinderfreibetrages höher werden. Oder das Gegenteil passiert.