03-06-2013, 10:38
Moin.
Man muss hier die Altschulden und die laufende Schuld auseinanderhalten. Der Titel begründet ja eine laufende Schuldverpflichtung. Und die laufende Schuld kann auch vollstreckt werden. Bei den Altschulden ist es, wie dir ja bereits gesagt wurde aus Gründen der Verjährung/Verwirkung heikel.
Man muss hier die Altschulden und die laufende Schuld auseinanderhalten. Der Titel begründet ja eine laufende Schuldverpflichtung. Und die laufende Schuld kann auch vollstreckt werden. Bei den Altschulden ist es, wie dir ja bereits gesagt wurde aus Gründen der Verjährung/Verwirkung heikel.