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Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung
#11
(02-06-2013, 22:17)beppo schrieb: aber nicht unbedingt wie es der richterlichen Realität entspricht

Die zugrundeliegende Umgangsregelung ist entscheidend. Da sie keine Vollstreckbarkeitsklausel hat wie ArJa nun sagt und wohl auch sonst nicht sonderlich gut fomuliert ist, hat sich der Ordnungsgeldantrag unabhängig von richterlichen Ansichten so oder so erledigt.
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RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von p__ - 02-06-2013, 22:22
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 05:47
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 13:30
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 14:19
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 04-06-2013, 19:57

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