02-06-2013, 22:22
(02-06-2013, 22:17)beppo schrieb: aber nicht unbedingt wie es der richterlichen Realität entspricht
Die zugrundeliegende Umgangsregelung ist entscheidend. Da sie keine Vollstreckbarkeitsklausel hat wie ArJa nun sagt und wohl auch sonst nicht sonderlich gut fomuliert ist, hat sich der Ordnungsgeldantrag unabhängig von richterlichen Ansichten so oder so erledigt.