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Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung
#2
Dein Antrag auf Ordnungsgeld wird wahrscheinlich an §89 Abs. 4 FamFG scheitern.

Wie kam es eigentlich zu diesen komischen Umgangszeiten?

Zitat: die Klinik hat auf meine diesbzgl. Anfrage gar nicht erst reagiert..

Was soll die Klinik damit auch am Hut haben?

Um es kurz zu machen:

wenn Mutter und Kind eine Kur verordnet wurde, dann sehe ich da für dich keine Chancen. Am Ende wirst du als pedantischer, streitsüchtiger Vollhorst in der Ecke stehen.
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RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von iglu - 02-06-2013, 21:17
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 05:47
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 13:30
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 14:19
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 04-06-2013, 19:57

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