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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#76
Zitat:Hallo Leute,
Zwischenbericht:

Schreib denen, du erkennst das deutsche Gesetz nicht an und deswegen bist du auch ins Ausland gegangen...

Besser, du ignorierst es, die haben NICHTS gegen dich in der Hand weil du (nachweisbar) den Mindestunterhalt bezahlst. PUNKT!

Kannst die Aufforderung in den Müll schmeissen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von gleichgesinnter - 01-06-2013, 15:13

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