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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#69
In D wird gewöhnlich ein Zwangsgeld verhängt, falls derjenige, der die Auskunft begehrt das bezahlt, gibt es auch Erzwingungshaft als mögliches Druckmittel.

Erzwingungshaft wird außerhalb D nicht vollstreckt.
Beim Zwangsgeld geht es um eine normale Forderung, die dann in dem Land in dem du lebst zunächst legalisiert werden müsste, damit der dortige Vollstrecker dann zu dir kommt.
Ob der Staat in dem du lebst ein Zwangsgeld wegen Verweigern einer Einkommensauskunft legalisiert musst du selbst bei dem Staat in dem du lebst rausfinden. In der Regel wird nichts passieren, solange du nicht nach D kommst.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von MitGlied - 31-05-2013, 12:59

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