Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#67
Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet. Also der deutsche Büttel ordnet mal eben die Wirksamkeit deutscher Gesetzte im Ausland an?

Die Frage ist:
- Was wird dir bei Zuwiderhandlung angedroht? Erzwingungshaft, Zwangsgeld, ein Duzend Hiebe mit der neunschwänzigen Katze?
- Kann/darf/wird der Staat in dem du dich aufhältst diese Sanktion für den deutschen Büttel gegen dich vollstrecken? Wenn nein, dann kannst du dich entspannt zurücklehnen und weiter Kasperletheater geniesen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von MitGlied - 31-05-2013, 12:01

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Aushebelung v. Auskunftspflicht u. Umgang durch Meldeauskunftssperre nach Umz Dassault 6 889 11-06-2025, 16:44
Letzter Beitrag: Austriake
  Vollstreckung Auskunftspflicht nach § 1686 mrsandman 4 1.521 24-10-2024, 14:29
Letzter Beitrag: mrsandman
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.889 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 8.754 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste