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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#67
Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet. Also der deutsche Büttel ordnet mal eben die Wirksamkeit deutscher Gesetzte im Ausland an?

Die Frage ist:
- Was wird dir bei Zuwiderhandlung angedroht? Erzwingungshaft, Zwangsgeld, ein Duzend Hiebe mit der neunschwänzigen Katze?
- Kann/darf/wird der Staat in dem du dich aufhältst diese Sanktion für den deutschen Büttel gegen dich vollstrecken? Wenn nein, dann kannst du dich entspannt zurücklehnen und weiter Kasperletheater geniesen.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von MitGlied - 31-05-2013, 12:01

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