30-05-2013, 13:11
webmin schrieb:Das AG welches jetzt wieder für uns zuständig ist, ist ihr wohlgesonnen.es ist sehr müßig, Deine Bedenken im Einzelnen auszuräumen, wenn Du selbst den Beschluss immer Dir nachteilig interpretierst.
Mein RA sieht das Zeitfenster zu Klagen als sehr gering an.
Und im Fall einer Klage, ist die Mediation auf alle Fälle gekippt.
Nach aussen hin bin ich derjenige, der es verursacht hat.
Das sind meine hauptsächlichen bedenken.
Ich hatte bislang 2 EA vor diesem Gericht, die beide abgelehnt wurden.
Dass das Amtsgericht der Mutter wohlgesonnen ist, kann doch wohl nicht Deinen Verzicht bedeuten.
Und das im Falle der Anrufung des Gerichts die Mediation beendet ist, mag dem sie durchführenden "Träger" ärgern, kann aber doch nicht bewirken, dass Du Deine Klagebefugnis verlierst.
Und was die abgewiesenen einstwAO angeht:
Stand dort in der Rechtsbehelfsbelehrung geschrieben, dass man nur zwei Anträge stellen darf?
Während die Gegenseite (damit meine ich Mutter und Träger) die Mediation benutzt, um den Ferienumgang zu vereiteln, machst Du Dir Gedanken darüber, ob Du vorgeführt werden könntest

Sag' dem Mediator, dass Deiner Auffassung nach die Mediation keinesfalls auf die Verhinderung des Ferienumganges beschränkt ist. Nur wenn sie das zum Ziel hat besteht Grund, sie im Falle einer Anrufung des Familiengerichts nicht fortzuführen. Andernfalls könne man durchaus an der Verbesserung des Verhältnisses der Eltern zueinander weiter arbeiten.
Es ist wie immer:
Die Anrufung des Familiengerichts eröffnet Chancen - das blah blah der Pädagogen und Psychiater verhindert sie.
Die meisten Väter weichen aus und diskutieren ein von vvh nicht zielführendes Geschwätz.
Was soll der Unsinn.
Wo ist da Entschlossenheit und Gradlinigkeit?
Es ist ganz einfach:
die Mediation bringt (wie fast immer) nix!
Ab zu unseren Freunden in den langen schwarzen Mänteln ...