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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#15
Ein langer Text und doch leider nichts Neues. Du hast weder das von mir Gesagte widerlegt, noch verstanden was gemeint ist. Sorry.
In dem Falle einer Trennung wird das Kind dort versichert wo es wohnt! Das ist nun mal so. NUR DANN, wenn das Kind zufällig privat versichert war, weil eben ein Elternteil vorher während der Ehe privat versichert war und das Kind bei ihm, dann und nur dann gelten die Regelungen der Urteile des OLG Hamm/Koblenz. Somit ist das Thema erledigt.

Und ich möchte Dir nicht zu Nahe treten : Aber gerade aus der Zunft der Beamten kann ich schon nicht mehr zählen, Wer von Denen glaubt Ahnung zu haben und hat Keine. Damit meine ich nicht Dich persönlich. Das ist aber trotzdem quasi eine Art Berufskrankheit.

Was die "100%" Absicherung der AOK (oder einer anderen Geetzlichen angeht) : Das es dort natürlich versteckte Selbstbehalte oder nicht erstattungsfähige Leistungen gibt, dachte ich, müsste nicht gesondert erwähnt werden.
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RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von Nappo - 25-05-2013, 20:27
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03

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