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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#11
@eifelaner : Grundsätzlich hast Du Recht. Hier ist das aber anders. ArJa ist Beamter. Dadurch hat Er seine Beihilfe und versichert den Rest, den Er prozentual von der Beihilfe nicht bekommt über eine priv. Krankenversicherung (Beihilfetarife).
Die Ex ist in der GKV. Ich denke nicht, dass sie über 47.250 € liegt ;-)
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RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von Nappo - 25-05-2013, 13:33
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03

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