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Verpflichtungen während des Umgangs: Bindend? Strafbarer Verstoss?
#21
(17-05-2013, 14:57)Jessy schrieb: Soll die KM doch zum Gericht fetzen und versuchen, dir den Umgang im Beisein eines Haustieres zu untersagen.
das ist ja das Problem, Jessy!
Sie wird nicht zum Gericht laufen, sondern den Umgang aus Besorgnis um das Wohl und die Sicherheit des Kindes aussetzen.

Und sie wird das begründen!
Und glaube mir: das läßt sich begründen!

Dann läuft der Vater erst mal hinter seinem Umgangsrecht her und kriegt im gerichtlichen Verfahren vorgehalten, er hätte doch an der Klärung vorgerichtlich mitwirken können und solle nun einmal seinerseits erklären, warum er sich dazu außerstande gefühlt hatte.

Nach einem halben Jahr werden dann die Bedenken der KM für ungerechtfertigt gehalten und der Vater hat -auch etwas Gutes- dann wenigstens ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht.

Das kann er aber auch einfacher kriegen.
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RE: Verpflichtungen während des Umgangs: Bindend? Strafbarer Verstoss? - von Ibykus - 17-05-2013, 15:05

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