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Verpflichtungen während des Umgangs: Bindend? Strafbarer Verstoss?
#19
Ein Hund ist ein "HAUS"tier. Das rechtfertigt keinerlei Bedenken, soweit es sich nicht um ein eindeutig unsozialisiertes oder per Art gefährliches Tier handelt.
Das ist vergleichbar damit, man dürfe mit einem Nichtschwimmer-Kind nicht zum Baden gehen. Es nicht auf das Klettergerüst auf dem Spielplatz lassen ohne Sicherheitsgurt. Nicht Fahrrad, Auto oder Dreirad fahren, oder am besten gleich gar nicht mehr vor die Haustür gehen.
Es gibt einen Unterschied zwischen realistischer Gefährdung (Autofahren ohne Sicherheitsgurt) und theoretischer Gefährdung, die immer und überall stattfindet.
Daran würde ich ehrlich gesagt keinen zweiten Gedanken verschwenden, weder einen Brief schreiben noch sonstwas. Soll die KM doch zum Gericht fetzen und versuchen, dir den Umgang im Beisein eines Haustieres zu untersagen.
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RE: Verpflichtungen während des Umgangs: Bindend? Strafbarer Verstoss? - von Jessy - 17-05-2013, 14:57

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