15-05-2013, 20:01
Nein, in dem Jahr in dem ihr noch zusammengelebt habt, könnt ihr euch steuerlich noch gemeinsam veranlagen lassen (was ja die Steuerlast drückt, falls eure Einkommen unterschiedlich sind), es genügt bereits ein Tag.
Damit es gegenüber den Finanzamt glaubhaft erscheint, kann man ja ein beliebiges Datum im Januar angeben, zu dem die eheliche lebensgemeinschaft beendet wurde. Eindeutiger Indiz wäre z.B. die ummeldung des Wohnsitzes. Mit einem Brutto-Netto-rechner kann man die Steuerersparnis für fall A und B herausrechnen und wenn man die gemeinsame Steuerersparnis gerecht untereinander aufteilt, sollte die Ex da kein Problem haben mitzumachen.
Damit es gegenüber den Finanzamt glaubhaft erscheint, kann man ja ein beliebiges Datum im Januar angeben, zu dem die eheliche lebensgemeinschaft beendet wurde. Eindeutiger Indiz wäre z.B. die ummeldung des Wohnsitzes. Mit einem Brutto-Netto-rechner kann man die Steuerersparnis für fall A und B herausrechnen und wenn man die gemeinsame Steuerersparnis gerecht untereinander aufteilt, sollte die Ex da kein Problem haben mitzumachen.