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Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt!
#2
Laufenden Unterhalt muss er ganz sicher bezahlen. Da kein Putativvater bezahlt hat, bisher kein Unterhalt verlangt wurde, die Mutter nicht daran gehindert war Unterhalt zu verlangen wird es rückwirkend wohl nichts geben.
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RE: Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt! - von p__ - 11-05-2013, 13:18

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