08-05-2013, 23:53
(08-05-2013, 18:10)bonsai schrieb: Muß ich jetzt nach dem alten berechnen lassen oder kann ich bei freiwilligem Titel auch selber ne Summe ansagen?Wie @p schon schrieb, hat der Notar das zu beurkunden, was DU willst.
Wenn der/die Unterhaltsempfänger/in damit nicht einverstanden ist, muss sie/er klagen. Das Gericht entscheidet dann.