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Unterhaltsforderung aus Österreich nach 8 Jahren
#24
*lach* Das wäre ja toll, wenn Unterhaltsschulden so schnell verjähren würden. Ich will dir wirklich nicht zu nahe tretten, aber UH-Schulden verjähren weder, noch verwirken sie in irgendeiner Weise rechtlich, nur weil die KM nicht wöchentlich lieb "Hallo" zu dir sagt.

Trotzdem scheinst du dir ja (eventuell berechtigerweise) keine großen Sorgen zu machen, was bestimmt gut ist für dich. Also mach was dein Anwalt dir rät und wart erstmal ab was weiter passiert.
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RE: Unterhaltsforderung aus Österreich nach 8 Jahren - von Jessy - 06-05-2013, 22:22

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