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Unterhaltsforderung aus Österreich nach 8 Jahren
#20
Also ich sag euch mal was die mir damals geschrieben haben die Deutschen Jugentämter!

Es wurde an Ihre Tochter so uns soviel Unterhalt gezahlt...

Weitere Forderungen gegenüber Ihrer Person besteht nicht unsererseits!

Wirklich das haben die geschrieben ich habs hier schriftlich......

Hab nun aber nicht mit dem Deutschem JA zu tun sondern mit dem Österreischischem JA in Kärnten....Hab denen mein Hartz 4 Bescheid gesendet und war beim Anwalt....Der sagte klipp und klar,gar nichts zahlen und gucken was die machen.

Hab das ja auch schon hier in einem anderen Thema mal so geschildert....

Wie soll ich denn so ne Urkunde fürs Internet Annonymisieren?Kann da doch nicht drauf rum schwärzeln.....
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RE: Unterschied Vaterschaftsanerkennung und Titel? - von Karli - 06-05-2013, 19:29

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