06-05-2013, 08:12
Wenn nun eine (werdende) Mutter wie folgt um die Ecke kommt:
ist es dann nicht auch denkbar, dass ein Vater das (ersatzweise!) beantragte alleinige Sorgerecht erhalten kann, sofern die Mütter mit ihrer (wie ich finde: pauschalen und äußerst schwachen) Begründung, gegen die gemeinsame elterliche Sorge nicht durchdringt und weil schließlich sie es war, die den Vater zum Gang vor das Gericht nötigte?
Ich will hier keinesfalls falsche Hoffnungen wecken. Mich würde aber schon interessieren, wie man diese Möglichkeit gerade- oder abbiegen könnte.
Zitat:Ich bin im fünften Monat schwanger und habe mich leider jetzt schon vom Vater meines ungeborenen Kindes getrennt. Es war offensichtlich, dass wir nicht mehr zueinander finden werden. Er ist darüber allerdings außer sich und verlangt trotzdem das gemeinsame Sorgerecht. Wir waren nicht verheiratet. Muss ich dem wirklich zustimmen? Es ist mir nämlich eigentlich nicht so recht. Denn ich habe leider die berechtigte Sorge, dass er mir damit nur Schaden zufügen will – zum Beispiel spätere Entscheidungen über Kita oder Schule boykottieren möchte.Berliner Morgenpost
ist es dann nicht auch denkbar, dass ein Vater das (ersatzweise!) beantragte alleinige Sorgerecht erhalten kann, sofern die Mütter mit ihrer (wie ich finde: pauschalen und äußerst schwachen) Begründung, gegen die gemeinsame elterliche Sorge nicht durchdringt und weil schließlich sie es war, die den Vater zum Gang vor das Gericht nötigte?
Ich will hier keinesfalls falsche Hoffnungen wecken. Mich würde aber schon interessieren, wie man diese Möglichkeit gerade- oder abbiegen könnte.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)