01-05-2013, 12:58
Ich schließe mich "p" an.
Ferner hast du im Grunde noch großes Glück im "Unglück":
- Du musstest 8 Jahre nichts zahlen. Andere sehen auch ihr Kind 8 Jahre nicht, müssen aber trotzdem zahlen!
- Du beziehst ALG2, somit kannst du dich entspannt zurücklehnen. Bei dir ist nachweislich nichts zu holen, und wohl auch nichts zu pfänden. Ein "normaler Arbeitnehmer" hätte jetzt wesentlich grössere Problem, er käme wohl um die 426€ nicht drumrum.
- last not least ist deine Tochter schon 16 und somit hat der "Spuk" eh bald ein Ende.
Bezüglich dem Aufstocken vermute ich, dass es geht. Es ist ja deine Tochter, egal in welchem Land sie lebt. Der Unterhalt muss natürlich tituliert sein. Aber soweit wird es wohl eh nicht kommen wenn du derzeit zahlungsunfähig bist. Ich vermute du wirst es auch noch die nächste Zeit bleiben?! Dann ist die Tochter eh 18..
LG
Ferner hast du im Grunde noch großes Glück im "Unglück":
- Du musstest 8 Jahre nichts zahlen. Andere sehen auch ihr Kind 8 Jahre nicht, müssen aber trotzdem zahlen!
- Du beziehst ALG2, somit kannst du dich entspannt zurücklehnen. Bei dir ist nachweislich nichts zu holen, und wohl auch nichts zu pfänden. Ein "normaler Arbeitnehmer" hätte jetzt wesentlich grössere Problem, er käme wohl um die 426€ nicht drumrum.
- last not least ist deine Tochter schon 16 und somit hat der "Spuk" eh bald ein Ende.
Bezüglich dem Aufstocken vermute ich, dass es geht. Es ist ja deine Tochter, egal in welchem Land sie lebt. Der Unterhalt muss natürlich tituliert sein. Aber soweit wird es wohl eh nicht kommen wenn du derzeit zahlungsunfähig bist. Ich vermute du wirst es auch noch die nächste Zeit bleiben?! Dann ist die Tochter eh 18..
LG