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Pfändung wegen Unterhalt
#6
(30-04-2013, 19:41)Morriaan31 schrieb: Aufstockung kommt nicht in frage.Die Sachbearbeiterin meinte nur zu mir" Bei Unterhaltsgeschichten reagieren wir sehr empfindlich" Zitat Ende.
Und das hast du hingenommen?

Das hat diese selbstgefällige Trulla nicht nicht zu entscheiden.
Hast du diesen Gesetzesverstoß schriftlich?
Vermutlich nicht.

Hattest du bereits einen Antrag gestellt oder hast du dich noch vorher abwimmeln lassen?

Wenn letzteres, sofort Antrag stellen.
Wenn ersteres, sofort Widerspruch einlegen.
Wenn abgelehnt, beim Sozialgericht Klage einreichen.
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Pfändung wegen Unterhalt - von Morriaan31 - 30-04-2013, 15:25
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von p__ - 30-04-2013, 15:45
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RE: Pfändung wegen Unterhalt - von Morriaan31 - 30-04-2013, 19:41
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RE: Pfändung wegen Unterhalt - von bubi - 30-04-2013, 19:56
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von beppo - 30-04-2013, 20:46

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