30-04-2013, 18:58
(30-04-2013, 10:40)MasterOfDesaster schrieb: Das Sorgerecht zu beantragen, davon ausgehend, dass die EX es verweigern wird, danach vor dem Fam.Ger. einzuklagen ....44,50
(30-04-2013, 10:40)MasterOfDesaster schrieb: ... und im Anschluß natürlich sofort ihr das Sorgerecht entziehen zu lassen?Na dann laß mal sofort . . . . . deine Traumtänzereien.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #