30-04-2013, 14:46
Pfändungen im Ausland folgen den Regeln des örtlichen Vollstreckungsrechts, die vorher nötige Geltendmachung solcher Schulden folgt eventuellen bilateralen Abkommen. Da musst du dich vor Ort informieren.
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Geld aus Deutschland empfangen als Unterhaltsfluechtling
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