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Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden
#12
Es reicht bereits das Verfahren, damit es zu Problemen mit dem Reisepass kommen KANN. Das ist einzelfallabhängig.

Einem Unterhaltspflichten, der z.B. vom Arbeitgeber ins Ausland entsendet wird und der immer wieder zurückkommt wegen neuer Familie in D, wird man wohl kaum den Reisepass entziehen.
Es gab aber schon Passentzüge, weil ein Unterhaltspflichtiger angekündigt hat, ins Ausland abhauen zu wollen.

Durch deine Ankündigung beim Jugendamt hast du bereits den ersten Schritt gemacht, dass bei dir die Gefahr bestehen könnte. Deshalb solltest du eher damit rechnen, dass was passieren kann und entsprechend vorsorgen, falls notwendig. Also Reisepass so früh wie möglich beantragen.

Trotzdem: wenn du dich schon mental mit dem Klosterleben in Thailand beschäftigt hast, dann hast du dich doch bestimmt schon mit dem legalen Aufenthalt dort beschäftigt, oder? Falls nicht, solltest du das mal nachholen, vielleicht kommen dir dann ganz andere Gedanken.
Es geht nicht darum, dass du keine "Schulden" zurücklässt, sondern auch keine "Verpflichtungen", das du also im "irdischen" Leben etwas zurücklässt, was dich noch einholen kann.
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RE: Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden - von MitGlied - 26-04-2013, 11:54

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