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Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden
#10
Du stehst offenbar noch ganz am Anfang. Unterhaltsschulden entstehen bereits ohne Unterhaltsvorschuss, ab dem Zeitpunkt an dem du zur Auskunft aufgefordert wurdest und irgendwann später ein Titel folgt - egal ob freiwillig unterzeichnet oder durch Beschluss. Und nochmal: Der Reisepass wird dir nicht so schnell entzogen. Von "im Knast sitzen" ist noch lange nicht die Rede, dafür müsste erst ein Verfahren nach §170 StGB samt Verurteilung gelaufen sein.

Was du vorhast, ist der gewöhnliche Versuch, mit Ausreise und fortbleiben Schulden zurückzulassen, ironisch gerne mit "Unterhaltsflucht" bezeichnet. Die Klosterstory ist dafür irrelevant, was du in deinem Zielland machst ist deine Sache. Vielleicht liest du erst einmal einige Threads im Auslandsforum (Thread dorthin verschoben) zum Wegsein und Wegbleiben. Bei dir hat sich mental alles auf deinen Reisepass verengt, die Wirklichkeit ist doch um einiges komplexer und tiefer wie nur die Frage nach einem Pass.
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RE: Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden - von p__ - 26-04-2013, 10:24

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