26-04-2013, 10:06
Lies § 89 Abs. 4 FamFG!
Du kannst (und darfst) Dein Kind selbstverständlich von "Dritten" abholen und auch in einem vertretbaren Umfang betreuen lassen.
Wenn Du also Dein Kind während Deiner Abwesenheit zu seinen Großeltern bringst (oder es von diesen abholen läßt), geht es der Mutter nichts an.
Du kannst (und darfst) Dein Kind selbstverständlich von "Dritten" abholen und auch in einem vertretbaren Umfang betreuen lassen.
Wenn Du also Dein Kind während Deiner Abwesenheit zu seinen Großeltern bringst (oder es von diesen abholen läßt), geht es der Mutter nichts an.