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Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden
#2
Smile Willst wohl einen auf Rambo machen Smile
Klingt ja schon etwas überzogen, aber je nach dem wie ernst die deine "Drohung" beim Jugendamt nehmen, kann das schon dazu führen, dass dir der Reisepass verweigert wird. Es könnte dazu führen, dass die dich fristenmässig an der kurzen Leine halten und falls nicht bald Geld fliesst dich wg. Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigen.
Solange du noch keine Unterhaltsrückstände hast, bzw. das Verfahren noch im Gange ist, kannst du JEDERZEIT unbehelligt einen Reisepass beantragen. (mit vielen Seiten etc), insbesondere wenn du schon einen hast, der vielleicht schon älter ist, macht das Sinn. Erst wenn Anhaltspunkte bestehen (also mögl. Verletzung Unterhaltspflicht hat stattgefunden) kann dir der Pass entzogen werden (nur wenn du in D bist), bzw. die Neuausstellung verweigert werden.

Du kannst jederzeit als Tourist nach Thailand reisen. Willst du länger dort bleiben, musst du dich über die Visa-Vorschriften informieren. Wenn du als Mönch ein Visa bekommst (?) kannst du ja auswandern. Solange du eh nur im Kloster lebst, dort versorgt bist usw. wird dir vermutlich nicht viel passieren. Ob du allerdings nach 10 Jahren einen weiteren Pass bekommst, ist fraglich, allerdings wird dich im Kloster auch niemand nach nem Pass fragen.

Übrigens kann man auch als religionsfreiheitlicher Buddist arbeiten und Geld verdienen um die kinder zu versorgen, mit der Argumentation kommst du also nicht weit.

Dein "Modell" ist sowieso nach westl Maßstäben nicht nachhaltig. Was machst du wenn du krank wirst? Weisst du überhaupt was und wie es in Asien läuft usw.?
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RE: Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden - von MitGlied - 25-04-2013, 16:43

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