21-04-2013, 17:58
Moin,
so nachdem die Ex mir schon sagte, dass sie sich hat kündigen lassen kam jetzt der Brief der gegn. Anwältin, auf den ich gewartet habe: neue Berechnung des TU, natürlich viel höher, weil das alte Gehalt, was meine Ex sich hätte großzügig anrechnen lassen, obwohl es überobligatorisch war (eine Frau kann nicht arbeiten gehen, niemals... Kind ist anderthalb und in Vollzeitbetreuung) ja nicht mehr da ist.
Sie schreibt, dass die Ex eine Teilzeitbeschäftigung hat. Da diese aber überobligatorisch ist, muss das Gehalt auf den TU nicht angerechnet werden. Stimmt das?
Würde ihr gern ein Angebot machen, dass ich den KU + X bezahle und fertig oder es in Zukunft alles krachen lasse und sie damit gar nix mehr bekommt und ihr (Alb)Traum war wird, vom Amt zu leben...
so nachdem die Ex mir schon sagte, dass sie sich hat kündigen lassen kam jetzt der Brief der gegn. Anwältin, auf den ich gewartet habe: neue Berechnung des TU, natürlich viel höher, weil das alte Gehalt, was meine Ex sich hätte großzügig anrechnen lassen, obwohl es überobligatorisch war (eine Frau kann nicht arbeiten gehen, niemals... Kind ist anderthalb und in Vollzeitbetreuung) ja nicht mehr da ist.
Sie schreibt, dass die Ex eine Teilzeitbeschäftigung hat. Da diese aber überobligatorisch ist, muss das Gehalt auf den TU nicht angerechnet werden. Stimmt das?
Würde ihr gern ein Angebot machen, dass ich den KU + X bezahle und fertig oder es in Zukunft alles krachen lasse und sie damit gar nix mehr bekommt und ihr (Alb)Traum war wird, vom Amt zu leben...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.