16-04-2013, 08:25
Hallo,
derzeit ist ein Verfahren anhängig in dem mir das Sorgerecht für mein uneheliches Kind entzogen werden soll. Es besteht gemeinsames Sorgericht laut Erklärung beim Jugendamt aus 2009.
Die hier ansässigen Feministen haben bisher ganze Arbeit geleistet. Der für mich negative Ausgang des Verfahrens ist inzwischen absehbar, alles andere wäre eine Überraschung.
Ich gehe davon aus, dass die Feministenrichterin in der Urteilsbegründung ordentlich auf den Putz hauen wird, um ein Widerspruchsverfahren möglichst schwierig zu machen. Spätere Versuche meinerseits, das SR erneut zu beantragen, würden vermutlich immer wieder mit Verweis auf diese Urteilsbegründung abgewiesen werden.
Meine Idee ist nun, auf mein Sorgerecht sofort zu verzichten (ggf. beim JA), um einem Urteil des Gerichts zuvorzukommen.
Ist so etwas möglich, und würde dies zu einer sofortigen Einstellung des Verfahrens führen?
In ca 1 Jahr würde ich dann nach neuem Recht das gemeinsame SR neu beantragen. Dann wäre auch ein anderes Gericht zuständig.
Was haltet ihr von dieser Idee, und ist dies überhaupt möglich?
derzeit ist ein Verfahren anhängig in dem mir das Sorgerecht für mein uneheliches Kind entzogen werden soll. Es besteht gemeinsames Sorgericht laut Erklärung beim Jugendamt aus 2009.
Die hier ansässigen Feministen haben bisher ganze Arbeit geleistet. Der für mich negative Ausgang des Verfahrens ist inzwischen absehbar, alles andere wäre eine Überraschung.
Ich gehe davon aus, dass die Feministenrichterin in der Urteilsbegründung ordentlich auf den Putz hauen wird, um ein Widerspruchsverfahren möglichst schwierig zu machen. Spätere Versuche meinerseits, das SR erneut zu beantragen, würden vermutlich immer wieder mit Verweis auf diese Urteilsbegründung abgewiesen werden.
Meine Idee ist nun, auf mein Sorgerecht sofort zu verzichten (ggf. beim JA), um einem Urteil des Gerichts zuvorzukommen.
Ist so etwas möglich, und würde dies zu einer sofortigen Einstellung des Verfahrens führen?
In ca 1 Jahr würde ich dann nach neuem Recht das gemeinsame SR neu beantragen. Dann wäre auch ein anderes Gericht zuständig.
Was haltet ihr von dieser Idee, und ist dies überhaupt möglich?