Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aukunftspflicht ggü JC
#11
(15-04-2013, 16:28)mischka schrieb:
(15-04-2013, 16:20)JahJahChildren schrieb: Schau mal in den Wisch vom JC. Fordern die nicht auch Auskuft auf Basis §60?
Ja, wieso?

Nachtrag zum Kindergeld: Theoretisch ist ja das hälftige Kindergeld auch Unterhalt von mir (DDT Spalte 1). Das halbe Kindergeld wird mir ja nur von meinem Unterhalt abgezogen, da es an die KM ausgezahlt wird. Eigentlich steht es doch aber mir zu, oder?

§60 habe ich nur Interesse-halber gefragt. Dachte, deren Textbausteine haben sich geändert. Ich habe den nicht mehr auf dem Radar, meine aber, dass mit dem 60er die Fragestellung "Schulde ich Auskunft" eh beantwortet war.

Das häftige KG steht dir ja auch zu, du ziehst es ja auch brav ab vom Tabellenbetrag Wink
Nach Bundesverfassungsgericht, muss es sogar für die Belange des Kindes verwendet werden. Das juckt nur das JC recht wenig. Kinder haben bei uns in D nur ein Anrecht darauf, dass ihre Eltern das KG auch für ihre Belange ausgeben, wenn selbige nicht am ALG II Trog hängen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:34
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:59
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 15:30
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 16:02
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 16:28
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von JahJahChildren - 15-04-2013, 16:47
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von Antiworld - 15-04-2013, 16:50
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 17:03
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von Antiworld - 15-04-2013, 17:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste