15-04-2013, 15:47
(15-04-2013, 15:30)mischka schrieb:(15-04-2013, 15:08)JahJahChildren schrieb: Davon gehe zumindest ich aus.Welchen Paragraphen siehst Du da?
Sehe da den selben § wie du auch... Wird als Einkommen angerechnet, sofern es denn das Kind benötigt.

"Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird."
Wieviel benötigt wird, erfahren sie durch Auskunft

Du könntest eruieren, ob das Kind nicht durch KU und Wohngeld generell aus der BG fällt und das gesamte KG der Mutter als Einkommen angerechnet werden kann.
Das kein BU mehr fällig sein kann, nur weil das Kind 4 Jahre ist und in die Kita geht, halte ich für eine gewagte These.