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Aukunftspflicht ggü JC
#6
(15-04-2013, 15:30)mischka schrieb:
(15-04-2013, 15:08)JahJahChildren schrieb: Davon gehe zumindest ich aus.
Welchen Paragraphen siehst Du da?

Sehe da den selben § wie du auch... Wird als Einkommen angerechnet, sofern es denn das Kind benötigt. Wink Wenn es das gar nicht benötigt, weil du mehr KU zahlen könntest, usw...

"Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird."

Wieviel benötigt wird, erfahren sie durch Auskunft Wink

Du könntest eruieren, ob das Kind nicht durch KU und Wohngeld generell aus der BG fällt und das gesamte KG der Mutter als Einkommen angerechnet werden kann.

Das kein BU mehr fällig sein kann, nur weil das Kind 4 Jahre ist und in die Kita geht, halte ich für eine gewagte These.
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Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:34
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:59
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