15-04-2013, 14:40
Das Kindergeld wird wohl außen vor bleiben müssen. Dieses wird nämlich der BG zugerechnte, sofern das Kind es nicht benötigt. Nur wenn das Kind über KU oder anderweitiges Einkommen nicht mehr bedürftig ist (Regelleistung+anteilige KdU) sehe ich eine reelle Chance, den Auskunftsanspruch des JC zu verneinen.
Solange das Kind noch einen Cent vom KG braucht, sehen die JCs hier Einnahmeoptimierungen am Horizont und werden fordern.
Solange das Kind noch einen Cent vom KG braucht, sehen die JCs hier Einnahmeoptimierungen am Horizont und werden fordern.