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Steuererklärung im Trennungsjahr: Sie will Freistellungsverpflichtung von mir
#1
Moin,

wir haben uns 2012 getrennt. Jetzt muss ich noch Steuererklärung dafür machen aber sie ist nicht kooperativ.

Habe ihre Anwältin eine Frist gesetzt von knapp über 2 Wochen. Diese hat sie fast verstreichen lassen und jetzt geantwortet.

Ich habe im Schreiben bereits erwähnt, dass die Ex Steuern nachzahlen muss, weil sie zu doof war ihrem AG damals zu sagen, dass sie in Klasse 5 anstatt 1 ist.

Nun schreibt die Anwältin, dass die Ex ja grundsätzlich zur gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet ist, aber angeblich nuuur wenn ich eine Freistellungsverpflichtung abgebe, die sie von Steuernachzahlungen befreit. Ich soll sie "von den erheblichen steuerlichen Nachteilen im Jahr 2012" freistellen.

Klar hat sie durch Klasse 5 Nachteile. Aber die bestehen seit Beginn der Ehe, wo sie noch NICHT berufstätig war und hat die Berufstätigkeit (Ausbildung) mit dem Bewusstsein aufgenommen, mit Klasse 5 mehr Steuern zahlen zu dürfen. Nach der Rechtssprechung, die ich gefunden habe, muss ich ihr von daher auch während der Ehe schon den Steuernachteil nicht ausgleichen!

Also ich soll quasi ihre Steuern bezahlen! Die spinnt ja wohl...

Habe bei der Problemstellung gelesen, dass eine Steuererstattung unter den Partnern aufgeteilt werden muss, anteilig nach den zu zahlenden Steuern.

Dementsprechend habe ich ihr gleich mitgeteilt, dass ich entsprechend eine Steuernachzahlung, für dich durch Abgabe erstmal aufkommen muss, von ihr wieder einfordern werde.

Was sagt ihr dazu? Habe nichts davon gelesen, dass sie der Steuererklärung nur zustimmen muss, wenn ich sie freistelle... das wäre ja ganz großes Kino.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Steuererklärung im Trennungsjahr: Sie will Freistellungsverpflichtung von mir - von Antragsgegner - 13-04-2013, 23:26

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