12-04-2013, 18:18
(12-04-2013, 15:57)iglu schrieb: Tja, im Protokoll/Diktiergerät sind "nur" die Umgangskosten.
Egal. Die berufsbedingten Aufwendungen müssen in deinem Antrag stehen, vermerkt mit Belegen. Das gilt als vorgebracht. Der Richter muss nicht im Protokoll schreiben, er halte die berufsbedingten Kosten für unerheblich damit das OLG nochmal drübergehen kann, es genügt wenn du die vorgebracht hast und der Richter ignoriert sie. Das wäre ein Sachverhalt, der vor dem OLG Chancen haben könnte.