12-04-2013, 15:50
Ich habe nicht geschrieben, dass man "etwas belegen muss". Die Frage war, ob du eine zweite Verteidigungslinie in Form von Belegen hattest, denn die 5% berufsbedingte Auwendungen werden in der Tat je nach OLG - Bezirk unterschiedlich gehandhabt. Wenn der Anwalt darüber nicht vorab aufgeklärt hat, hat er gegen deine Interessen gehandelt.
Die Nachweise sind wichtig, wenn es zum OLG gehen sollte. Nur was im Amtsgericht bereits vorgebracht wurde, kann dort erneut bewertet werden.
Die Nachweise sind wichtig, wenn es zum OLG gehen sollte. Nur was im Amtsgericht bereits vorgebracht wurde, kann dort erneut bewertet werden.