12-04-2013, 11:03
(12-04-2013, 10:35)beppo schrieb: Er: Ich schicke Ihnen eine EV zu in der steht, dass sie den aktuellen Job nicht kündigen werden.
Ich: Aber das ändert ja nichts.
Er: Stimmt. Aber ich brauche die Erklärung.
Davon habe ich schon in einem Erwerbslosenforum gelesen.
Da hat es dem JC genügt, wenn der Antragsteller lediglich dafür sorgt, das er seinen derzeitigen Job behält. Dieser Passus wurde in der EGV aufgenommen. Das war auch wirklich nur diese einzige Anforderung seitens des JC, ohne Sanktionsbewehrung.
Mit so einem Agreement könnte ich auch ganz gut leben, aber man
lässt mich ja nicht
