11-04-2013, 10:03
Grundsätzlich hast Du ein eingefahrenes System, an dem nur dann gerüttelt wird, wenn es einen Grund dafür gibt. Die Argumentation läuft dann immer auf das Kindeswohl hinaus.
(09-04-2013, 11:28)Knecht schrieb: Ich durfte letzte Woche wiederholt meine Gehaltsabrechnungen per Anweisung seitens des Gerichtes aushändigen, da man davon ausgeht, dass ich zuletzt eine Gehaltserhöhung bekommen habe was wiederum zu einer neuen Berechnungsgrundlage führt.Ist denn die letzte Abänderung schon 2 Jahre her ?
Das entspricht der Wahrheit. Ich habe eine Erhöung von 600,- erhalten.
(09-04-2013, 11:28)Knecht schrieb: Nachdem meine EX das Arbeiten für eine Qual hält und weiterhin ausschließlich auf 19,25 Stunden in der Nachtschicht arbeitet, bin ich jetzt am überlegen ob man Ihr nicht eine Stundenerhöhung auferlegen könnte.Das heisst, dass sie bereits erwerbstätig ist. Wenn sie nur 1 Kind hat, ist ihr eine Erwerbstätigkeit von 50% zumutbar - das geht bis zum 16. Lebensjahr des Kindes. Sofern sie nicht Schwanger wird, dann wäre eine Erwerbstätigkeit wieder nicht zumutbar, kann ihr danach eine Vollzeittätigkeit zugemutet werden.
(09-04-2013, 11:28)Knecht schrieb: 1. ich kann das Umgangsrecht neu im Hauptsacheverfahren verhandeln lassen, da Madame stets in Ihren Diensten unsere Tochter entweder wie schon öfters beschrieben von einer alten Dame zuhause betreuen lässt oder- und das ist der Punkt wo ich emotional reagiere, unser Kind bei fremden Personen nächtigen lässt anstatt bei Ihrem Vater!!Da Euer Kind älter als 6 Jahre ist, kann es vom Gericht angehört werden. Du kannst versuchen, ein Wechselmodell herzustellen oder das Aufenthaltsbestimungsrecht zu bekommen, wenn der Kleine mitspielt. Das klappt aber nur, wenn die Verhältnisse für das Kind, Stabilität, Einkommen, Bezugspersonen etc., dadürch sicher nicht verschlechtert werden. Wenn sich die Mutter dagegen wehrt, kannst Du das Wechselmodell vergessen. Für eine Umplatzierung, muss dass Kind es wollen, Deine Arbeitstätigkeit das zulassen und die Mutter irgendeinen Makel haben.
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