Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige
#2
(09-04-2013, 11:28)Knecht schrieb: .... unser Kind bei fremden Personen nächtigen lässt anstatt bei Ihrem Vater!!

Das Kind ist 8 Jahre alt und fängt an zu hinterfragen und zu intervenieren!

Was ratet Ihr mir? Hat es einen Sinn den Gedanken weiter zu gehen oder ist es vergebene Lebensmühe?
Unbedingt.
Es gab da ein Urteil bezüglich des nachhaltigen Betreuungsangebotes des Vaters - habs nur auf die Schnelle nicht parat.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige - von sorglos - 09-04-2013, 11:50
RE: Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige - von Ibykus - 11-04-2013, 11:40

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste