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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Selbst bei erheblichen Kommunikationsschwierigkeiten erachtet es der Gesetzgeber für zumutbar, die Eltern durch die Festlegung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu verpflichten, sich im Interesse ihres Kindes zu verständigen.

http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=14
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von Absurdistan - 05-04-2013, 00:10

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