Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#32
Das ist doch eigentlich "Papperlapapp"
(meint definitiv niemanden persönlich)

Was hilft denn eine "gemeinsam unterzeichnete Erklärung" o.ä., wenn das Ex plötzlich durchdreht oder meint, nun aber im recht (oder Recht) zu sein?

Egal, ob man nun:

- Einvernehmlich eine Einigung gefunden hat (meinen Glückwunsch dazu)
- oder einen gemeinsamen Vertrag aufsetzte

wen hindert 'Sie' daran, jeglichen zu brechen?!

Die Situation ist unbefriedigend, da gebe ich Allen recht. Aber warum sollte man einen Samen streuen, dessen Saat zu Unkraut werden kann. Anders formuliert: Wem (oder was) nützt es, wenn funktionierende Umgangsmodelle 'gestört' werden?

Ich meine das nicht böse - und hatte vielleicht etwas mehr Glück. Aber in der Informatik sagt man z.B.: "Never touch a running System" (nicht dran rumgrabbeln, wenn etwas läuf). Und auch klar: Einige hier hatten von Anfang an mit einem defekten Betriebssystem zu kämpfen.

Nur, wenn es schon halbwegs läuft, warum dann darin rumfummeln?

Die Scheixxe ist, dass eine Partei jeden Vertrag, ob nun (moralisch) bindlich oder unverindlich vereinbart, in diesem Land einfach so familiär brechen kann.

Ich würde, aus meiner Erfahrung heraus, alles so lassen, wie es ist. Es sei denn, man hat noch ein paar Rechnungen offen ... (was im Übrigen auch keine Lösung für ein Symptom ist).

Konstruiertes Beispiel: Muddi sagt, er habe "das Kind im Schritt angefasst"
- und nun, was helfen da 'Verträge'? Die Zeiten sind bescheiden für (meist) Väter, macht das Beste im Rahmen dieser Möglichkeiten daraus.

Und wenn man sich gemeinsam auf eine Abmachung eingen kann:
dann umso besser!

Erzwingen würde ich diese nachträglich aber nicht.
Mag daran liegen, dass ich bestimmt ein Stockholm-Syndrom habe ...

Ich hoffe, im Sinne von den Vorschreibern, dass sich die meisten an die moralischen Kooperationsvereinbarungen halten.
Es geht doch um die Kinder; nicht nur letztendlich
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von StrengGeheimerInformant - 02-04-2013, 22:26

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? resistance01 24 23.415 22-11-2013, 19:24
Letzter Beitrag: Pistachio 00
  gehen oder bleiben? sophie 47 33.622 29-09-2013, 22:00
Letzter Beitrag: sophie
Question Schriftliche Stellungnahme zu Verfahrenskostenhilfe Waldmann 1 5.193 16-12-2012, 20:24
Letzter Beitrag: blue
  Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung marecello 215 298.067 14-09-2011, 20:42
Letzter Beitrag: marecello

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste