02-04-2013, 14:31
Nein, @ sorglos!
D.h. dass "diejenigen" gar nicht erst vor Gericht gestritten hätten, wenn es auch anders, einvernehmlich gegangen wäre.
D.h. dass "diejenigen" gar nicht erst vor Gericht gestritten hätten, wenn es auch anders, einvernehmlich gegangen wäre.