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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#16
Nein, @ sorglos!

D.h. dass "diejenigen" gar nicht erst vor Gericht gestritten hätten, wenn es auch anders, einvernehmlich gegangen wäre.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von iglu - 02-04-2013, 14:31

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