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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#14
@Pistachio
Natürlich ist eine Kita nicht im rechtlichen Sinne zur "zur Mitentscheidung des Umgangs berechtigt". Aber die Eltern (Mehrzahl!) können sich einvernehmlich einig sein, dass sie etwa auf Abläufe in der Kita Rücksicht nehmen wollen. Die Eltern können jeder Person aus dem Leben des Kindes (z.B. der Oma, eines Onkels, des Musiklehrers, der fußballterminfestlegende Trainer, etc.) einen Einfluß auf die Termingestaltung [von Ergänzungszeiten] einräumen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von sorglos - 02-04-2013, 13:56

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