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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#12
(02-04-2013, 13:34)Jessy schrieb: Solange der Umgang klappt und du nicht irgendeinem Amt was nachweisen musst, würde ich auch auf schriftliches verzichten.

(02-04-2013, 11:57)Simon ii schrieb: Da der Umgang anscheinend gut klappt (Du Glücklicher!) denke ich, daß Du es bei mündlichen Abmachungen belassen solltest.

(02-04-2013, 10:09)iglu schrieb: Wenn es klappt und du mit dem Umgang zufrieden bist, dann belass es dabei!

D.h. diejenigen, die um jedes bischen Umgang mehr oder minder erfolgreich bei Gericht streiten mussten, empfehlen Mündlichkeit.

Überzeugt mich nicht.

Unabhängig davon würde ich die Frage der Umgangszeiten strikt von den Umgangskosten trennen. Erst Zeiten sichern, dann Kosten klären. Es sei denn die Kimu ist von Anfagn an bereit über eine Verfahrensweise in der Art zu sprechen, etwa dass Vater das kidn zum Umgangsbeginn holt und Mutter es am Umgangsende abholt (= hälftige Teilung). kommt aber selten vor.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von sorglos - 02-04-2013, 13:49

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