Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#3
(02-04-2013, 08:35)blue schrieb: Mündliche Vereinbarungen sind gar nix. Grundsätzlich gilt, alles in schriftlicher Form zu fordern. Auch beim JA immer ein Gesprächsprotokoll, welches von beiden Seiten unterschrieben wird, anzufordern.
Anwälte fordern,
Eltern vereinbaren!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Skipper - 02-04-2013, 08:39

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? resistance01 24 23.418 22-11-2013, 19:24
Letzter Beitrag: Pistachio 00
  gehen oder bleiben? sophie 47 33.630 29-09-2013, 22:00
Letzter Beitrag: sophie
Question Schriftliche Stellungnahme zu Verfahrenskostenhilfe Waldmann 1 5.193 16-12-2012, 20:24
Letzter Beitrag: blue
  Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung marecello 215 298.089 14-09-2011, 20:42
Letzter Beitrag: marecello

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste